Gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Radon

Datum 22.10.2019 20:23 | Thema: DEFAULT

Gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Radon ab 1.01.2019 bei über 300 Bq/m³ für ausgewiesene Radongebiete

WICHTIG: Ihr Gebäude kann auch dann mit Radon belastet sein, wenn es nicht in einem ausgewiesenen Radongebiet steht! Die Radonbelastung durch das Erdreich ist sehr ungleich verteilt. Daher kann das eine Gebäude ein Radon-Problem haben, das in unmittelbarer Nachbarschaft jedoch nicht.

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Risiken durch Radon-Gas im Haus

Radon und Lungenkrebs [BfS Bundesamt für Strahlenschutz]

Nach aktuellen Erkenntnissen sind ca. 7 % der Lungenkrebserkrankungen in Deutschland dem Radon und seinen Folgeprodukten anzulasten, das sind ca. 2.000 Erkrankungen pro Jahr. Die Lungenkrebsrate steigt um etwa 10 %, wenn sich die Radonkonzentration in der Wohnraumluft um 100 Bq/m³ erhöht. In vielen Studien sind die gesundheitlichen Wirkungen des Radons dokumentiert worden. Eine statistische Signifikanz des Lungenkrebses durch Radon ist dabei berits im Bereich 100 bis 200 Bq/m³ nachgewiesen worden [Strahlenschutzkommission in einer Stellungnahme vom 12. Mai 2005].

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